Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Lufthansa AG

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1. Zuständigkeit / Vertragspartner
Deutsche Lufthansa AG – nachfolgend Lufthansa genannt – ist exklusiv für die Vermarktung der Lufthansa Medien zuständig. Der Vertrag über die Ausführungen des vom Auftraggeber erteilten Werbeauftrages wird im Namen und auf Rechnung der Lufthansa abgeschlossen.

2. Vertragsabschluss
Angebote von Lufthansa sind in jedem Fall freibleibend. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung von Lufthansa zustande. Mündliche, fernmündliche und elektronische Aufträge gelten, wie von Lufthansa schriftlich bestätigt, als vereinbart, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Buchungsbestätigung (auch Auftragsbestätigung genannt) dieser schriftlich widerspricht. Für sämtliche Aufträge gelten ausschließlich die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lufthansa (AGB). Der Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, Lufthansa hat der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Lufthansa in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen einen Auftrag vorbehaltlos annimmt.

3. Aufträge von Agenturen
Buchungen von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungtreibende (Name, vollständige Anschrift) angenommen. Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten von Lufthansa, sofern sie entsprechende Dienstleistungen nachweisen können, eine Agenturvergütung von 15 % auf das Auftragsnetto, d. h. auf die Nettorechnungssumme ohne MwSt., nach Abzug von Rabatten (gilt nicht für Portokosten). Bei Veränderung eines Auftragswertes und/oder eines Rabattes durch Zubuchung oder Storno wird die Agenturvergütung neu berechnet.

4. Zeitraum der Abwicklung
Abwicklungszeitraum ist die zwischen Lufthansa und dem Auftraggeber vertraglich vereinbarte Laufzeit.

5. Vorlaufzeiten, Druckunterlagenschluss
Die angegebenen Vorlaufzeiten (z. B. Motivfreigabe, Liefertermin) dienen als Richtwerte. Die genauen Termine können von den angegebenen Richtwerten zum Teil abweichen. Es gelten die Termine gemäß Buchungsbestätigung. Sollte ein in der Buchungsbestätigung genannter Termin von den angegebenen Vorlaufzeiten abweichen und der Auftraggeber damit nicht einverstanden sein, ist er zum Rücktritt berechtigt. Er muss den Rücktritt innerhalb von fünf Werktagen ab Erhalt der Buchungsbestätigung schriftlich erklären.

6. Rücktritt
Mit der Bestätigung gemäß Ziffer 2. dieser AGB wird der Werbeauftrag angenommen. Der Auftraggeber kann den Werbeauftrag mindestens in Textform stornieren. Bei der Stornierung durch den Auftraggeber fallen folgende Stornierungskosten für den Auftraggeber an, wobei sich die Staffelung dieser Kosten nach dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Buchungsschluss für das jeweilige Medium richtet. Bei Stornierung bis maximal vier Wochen vor Buchungsschluss fallen 50 % des Auftragswertes an. Geht die Stornierung Lufthansa weniger als vier Wochen vor Buchungsschluss zu, fallen 70 % des Auftragswertes an. Bei Stornierung nach Buchungsschluss fallen 100 % des Auftragswertes an. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass die seitens Lufthansa geltend gemachten Kosten nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Bei Teilstornierungen durch den Auftraggeber werden ggf. gewährte Abschlussrabatte für den verbleibenden Werbeauftrag gemäß der zum Stornierungszeitpunkt aktuellen Preisliste neu berechnet. Lufthansa kann den Auftrag gemäß Ziffer 7., 16. bzw. 18. dieser AGB schriftlich stornieren.

7. Zurückweisung von Werbeaufträgen
Lufthansa behält sich vor, Werbeaufträge – auch bereits rechtsverbindlich bestätigte Aufträge – sowie einzelne Aufträge im Rahmen eines Abschlusses abzulehnen, wenn diese gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen, oder deren Veröffentlichung z. B. wegen ihres Inhaltes, ihrer Herkunft oder technischen Form für Lufthansa unzumutbar ist, insbesondere im Fall einer möglichen Rufschädigung oder Bewerbung von Konkurrenzprodukten. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. In diesem Fall entfällt die Zahlungsverpflichtung für die jeweilige Leistung, jedoch sind Stornokosten gemäß Ziffer 6. dieser AGB entsprechend zu tragen, sollte der Auftraggeber die Ablehnung seitens Lufthansa zu vertreten haben. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche ist ausgeschlossen. Wird die gebuchte Werbeleistung trotz des zunächst erklärten Rücktritts erbracht, bleibt es auch bei der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers. Kosten für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat er ebenfalls zu tragen.

8. Preise
Die angegebenen Preise sind Nettopreise, die ohne Abzug zu zahlen sind, sofern kein Rabatt vereinbart wurde. Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für den Fall, dass der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, Steuern, Gebühren oder Abgaben einzubehalten, hat der Kunde diese zusätzlichen Beträge zu zahlen, um sicherzustellen, dass Lufthansa den vereinbarten Nettobetrag erhält, den Lufthansa auch erhalten hätte, wenn keine dieser Steuern, Gebühren oder Abgaben erhoben würden.

9. Grundpreis im Inflight Entertainment / Lounge Screens
Der Grundpreis ist im Inflight Entertainment und bei dem Medium Lounge Screens die Vergütung für die Ausstrahlung der Werbefernsehsendung. Er enthält keine Produktions- oder sonstigen Kosten. Sofern Produktionskosten bzw. sonstige Kosten aufgrund der angelieferten Vorlagen anfallen, werden diese gesondert berechnet und gehen in jedem Fall zu Lasten des Auftraggebers. Die Preise laut Preisliste basieren auf der angegebenen Sekundenlänge. Weicht die tatsächliche Sendungslänge von der vereinbarten Sendungslänge ab, gilt die tatsächliche Sendungslänge als Abrechnungsgrundlage, wobei Lufthansa der geänderten Sekundenlänge zustimmen muss.

10. Platzierung / Reklamation
Lufthansa behält sich das Recht kurzfristiger Umstellungen (z. B. zeitliche Verschiebung oder Änderung der Platzierung) vor. Nach Möglichkeit wird der Auftraggeber vorab informiert. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Probeabzüge und Mitschnitte werden nur auf ausdrücklichen Wunsch, der vor Beginn des Buchungszeitraums geäußert wurde, geliefert. Die gebuchten Werbespots werden von Lufthansa innerhalb der vereinbarten Preisgruppe platziert, vorbehaltlich Änderungen gemäß Ziffer 12. dieser AGB. Die Preisgruppen ergeben sich aus der Lufthansa Programmstruktur, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültig ist. Lufthansa übernimmt keine Gewähr dafür, dass neben den im Programmschema ausgewiesenen Werbeinseln keine weiteren Werbeinseln angeboten und ausgestrahlt werden. Kann die termingerechte Ausstrahlung des Werbespots aufgrund von technischen Störungen, wegen höherer Gewalt oder sonstiger von Lufthansa nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, wird die Ausstrahlung des Werbespots auf einen angemessenen Ersatzsendeplatz verlegt. Bei erheblichen Verschiebungen wird der Auftraggeber unverzüglich hierüber von Lufthansa in Kenntnis gesetzt.

11. Mängel
Sämtliche Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Rechnungseingang geltend gemacht werden. Für eine nur unerhebliche Abweichung bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln. Mängelansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr ab der Platzierung der Anzeige.

12. Preisänderungen
Änderungen in der Preisliste sind jederzeit möglich. Für vereinbarte und bestätigte Werbeaufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von Lufthansa mindestens einen Monat vor Durchführung angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Mitteilung gegenüber Lufthansa schriftlich ausgeübt werden.

13. Zahlungsbedingungen / Aufrechnung
Sofern keine abweichende vertragliche Regelung getroffen worden ist, werden die in Auftrag gegebenen Werbeaufträge monatlich im Voraus berechnet. Die Rechnungen werden dem Auftraggeber, soweit nicht anders vereinbart, elektronisch gestellt und sind laut der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung behält sich Lufthansa vor, Vorauszahlungen zu verlangen. Die Zahlungen erfolgen ausschließlich auf die von Lufthansa auf der Rechnung genannten Konten. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Zahlungsverzug ist Lufthansa berechtigt, die Durchführung des Auftrages zurückzustellen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entsteht. Der Auftraggeber haftet für den entstandenen Verzugsschaden. Dazu gehören Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB). Lufthansa behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Ein Zahlungsverzug berechtigt Lufthansa nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktritt vom Vertrag. Ein daraus entstandener Schaden ist vom Auftraggeber zu ersetzen. Es darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

14. Druckunterlagen / Sendematerial
Jedes Werbemittel ist durch Lufthansa freizugeben. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist, muss der Auftraggeber die Freigabe für das entsprechende Werbemittel gemäß den Terminen in der Buchungsbestätigung vor Druckunterlagenschluss bei Lufthansa einholen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lufthansa unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Umstände eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vorgenannte Frist nicht eingehalten werden kann. Für die rechtzeitige Lieferung sowie einwandfreie Druckunterlagenlieferung an die von Lufthansa zu benennende Stelle ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei Schaltung von mehreren Anzeigen mit gleichem Motiv ist pro Werbeträger eine Vorlage zu liefern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lufthansa das für die Ausstrahlung der Werbespots notwendige Material für Spielfilme und TV-Serien gemäß den
Terminen in der Buchungsbestätigung vor der Sendung zur Verfügung zu stellen. Die Sendekopien müssen der von Lufthansa vorausgesetzten Qualität entsprechen. Das Sendematerial wird im Namen von
Lufthansa bei dem jeweiligen Dienstleister verwahrt und dem Auftraggeber nur auf Anforderung wieder zugesandt. Sollte ein Motiv für eine Werbesendung mehr als ein Jahr nicht zum Einsatz kommen, ist Lufthansa berechtigt, hierfür überlassene Sendeunterlagen und das Sendematerial entschädigungslos zu vernichten. Wenn Sendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendekopien nicht rechtzeitig, mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zur Verfügung gestellt worden sind, wird die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber stehen in diesem Fall keine Ersatzansprüche zu. Der Auftraggeber trägt die Gefahr bei der Übermittlung von Sendeunterlagen und Sendematerial. Der Auftraggeber sichert zu, dass die GEMA-Abrechnung durch ihn erfolgt bzw. erfolgen wird.

15. Auflagenhöhe/Restbestände
Die Mengen der Werbeträger (z. B. Erfrischungstuch, Business Class Schokolade) können aufgrund von Abweichungen der Passagiermengen variieren und zeitlich nicht eingegrenzt werden; Auflagenüberhänge werden verteilt. Die Auflage der Informationsbroschüren, Flyer und/oder Postkarten sind nur Richtwerte. Sollte die Auflage bzw. Teilauflage trotz Bemühen der Lufthansa im Werbezeitraum nicht verteilt werden, berechtigt dies den Auftraggeber nicht zu einer Minderung der vereinbarten Vergütung.

16. Medien-, wettbewerbs- und urheberrechtliche Verantwortung des Auftraggebers / Freistellung
Im Verhältnis zu Lufthansa trägt der Auftraggeber allein die medienrechtliche-, wettbewerbsrechtliche und sonstige inhaltliche Verantwortung für die Werbesendung. Wird die vertragsgemäße Leistung der Lufthansa durch Rechte Dritter oder einen Gesetzesverstoß (insbesondere solche aus Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht) beeinträchtigt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Verletzung von Rechten Dritter bzw. den Gesetzesverstoß auszuräumen. Bis dahin ist Lufthansa berechtigt, die Leistung zurückzuhalten, also insbesondere die betreffende Anzeige nicht (weiter) zu schalten, bzw. Printwerke zurückzuhalten bzw. zurückzuholen. Gelingt es dem Auftraggeber bis Ablauf einer von Lufthansa bestimmten angemessenen Frist nicht, die Verletzung bzw. den Verstoß auszuräumen, ist Lufthansa berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es gilt Ziffer 6. dieser AGB entsprechend.
Darüber hinaus stellt der Auftraggeber Lufthansa von allen Ansprüchen frei, die von Dritten gegen Lufthansa wegen der Verletzung von Rechten geltend gemacht werden, und wird Lufthansa alle im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit stehenden Kosten erstatten. Lufthansa benachrichtigt den Auftraggeber unverzüglich, wenn derartige Ansprüche Dritter gegen sie geltend gemacht werden und wird die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers anerkennen.

17. Haftung
Die Haftung von Lufthansa bezüglich sämtlicher in diesen AGB genannten Vertragsverhältnisse (einschließlich der jeweiligen Erfüllungsgehilfen) ist bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorliegen einer Garantie unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls unbeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Eine wesentliche Vertragspflicht ist die Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitergehende Haftung auf Schadensersatz – außer für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz – ausgeschlossen.

18. Integrität
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Korruption zu beachten. Insbesondere versichert er, dass er Mitarbeitern der Lufthansa oder diesen nahestehenden Personen keine unzulässigen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Gleiches Verbot gilt für Mitarbeiter des Auftraggebers, Erfüllungsgehilfen und sonstige Dritte, die nach Weisung des Auftraggebers handeln.
Stellt Lufthansa fest, dass der Auftraggeber gegen einen der o. g. Standards verstößt, behält Lufthansa sich das Recht vor, von dem mit diesem Auftraggeber geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Es gilt Ziffer 6. dieser AGB entsprechend.

19. Geheimhaltung und Datenschutz
Sämtliche vertrags- und personenbezogenen Daten (gleich, ob in schriftlicher, mündlicher oder sonstiger Form) unterliegen der Geheimhaltung und zwar auch dann, wenn sie nicht entsprechend gekennzeichnet sind. Der Auftraggeber und Lufthansa verpflichten sich gegenseitig zur vertraulichen Behandlung dieser Daten, es sei denn, diese sind ohnehin allgemein zugänglich oder ausdrücklich zur Veröffentlichung bestimmt oder ohne Vertragsbruch rechtmäßig von Dritten später erworben. Jede Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte bedarf der Zustimmung seitens der anderen Partei bzw. der Partei, welche die Informationen übergeben hat. Lufthansa ist berechtigt, vertrauliche Information an mit ihr verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 AktG weiterzugeben. Beide Parteien verpflichten sich, auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus Stillschweigen über die bekannt gewordenen Daten und Informationen für die Dauer von 5 Jahren zu wahren.

20. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenvereinbarungen und Änderungen dieser Klauseln bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Vertragsbestandteile unberührt. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Lufthansa findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), sowie der kollisionsrechtlichen Bestimmungen Anwendung. Vertragssprache ist Deutsch. Bei Benutzung anderer Sprachen ist der deutsche Wortlaut maßgebend. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch in Urkunden- und Wechselprozessen, aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, seiner Entstehung, Wirksamkeit oder Beendigung Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland.